Übersicht Druckluftbehälter-Angebot
Druckbehälter | Hochdruckbehälter | Vakuumbehälter | Sonderbehälter | |
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Ausführung | stehend; liegend |
stehend; liegend |
stehend; liegend |
stehend liegend |
Druckbereich |
11 bar; |
17 bar – 41 bar | -1 bar | auf Anfrage |
Volumen | 50 l – 10.000 l | 50 l – 3.000 l | 50 l – 3.000 l | auf Anfrage |
Material | grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl |
grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl |
grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl |
grundiert innen/außen feuerverzinkt; Edelstahl |
Armaturensatz | ja | ja | ja | ja |
Abnahmen |
TÜV Nord |
TÜV Nord TÜV Süd GOST China Stamp ASME U Stamp |
auf Anfrage | auf Anfrage |
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Einsatzbereich Druckluftbehälter
- Druckluftspeicherung: Der Kompressor baut im Behälter ein Speichervolumen auf, das schwankende Druckluftentnahmen im Netz ausgleicht und damit die Schalthäufigkeit des Kompressors reduziert.
- Pulsationsdämpfung: Kolben-Kompressoren erzeugen einen pulsierenden Druckluftstrom, der durch das Volumen des Behälters gedämpft wird.
- Kondensatabscheidung: Durch Abkühlung der Druckluft an der Behälterwandung fällt ein Teil des Kondensats aus, sammelt sich am Boden und kann dort abgeführt werden.
Prüfvorschriften für Druckluftbehälter
Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV im Jahr 2015 brachte Neuerungen zu den Prüfpflichten bei Druckbehältern.
§ 15 BetrSichV, Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
Mit der Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen wird festgestellt, ob
- notwendige technische Unterlagen vorhanden und plausibel sind,
- die Anlage vorschriftsmäßig errichtet und in einem sicheren Zustand ist,
- sicherheitstechnische Maßnahmen geeignet und wirksam sind,
- die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde.
Druckvolumen | Prüfung durch |
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<200 l | befähigte Person |
>200 l | Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS) |
§ 16 BetrSichV, Wiederkehrende Prüfung
Inhalt wiederkehrender Prüfungen ist der sichere Zustand der überwachungsbedürftigen Druckanlage hinsichtlich des Betriebs. Außerdem ist zu überprüfen, ob die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung festgelegt wurde.
Die Prüffristen werden anhand der Behälterpapiere in der sicherheitstechnischen Bewertung festgelegt. Als Höchstgrenze für die wiederkehrenden Prüfungen gelten in Deutschland 5 Jahre für die innere Prüfung und 10 Jahre für die Festigkeitsprüfung.
Druckvolumen | Prüfung durch |
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<1.000 l | befähigte Person |
>1.000 l | Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS) |